Startseite > Aischgründer Karpfen g.g.A.

Druckansicht

Letzte Änderung:


Login

Aischgründer Karpfen g.g.A.

 Das ist er, um den sich bei uns im Aischgrund alles dreht:

Er hat jetzt auch eine eigene Internetseite, klicken Sie hier, um sie aufzurufen.

Fast 10 Jahre hat es gedauert, nun ist es amtlich: Neben dem fränkischen Karpfen im Allgemeinen ist nun auch der Karpfen aus dem fränkischen Aischgrund europaweit geschützt.

Es heißt jetzt "Aischgründer Karpfen g.g.A."  (geographisch geschütze Angabe). Da es immer wieder vorkommt, dass andere Herkünfte als Aischgründer Karpfen angeboten werden, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser Missbrauch kann jetzt besser verfolgt und abgestraft werden.

Nur wer sich verpflichtet, die vorgegebenen Auflagen einzuhalten, darf "Aischgründer Karpfen g.g.A." verkaufen und nur wer bei solchen Erzeugern einkauft, darf seine Karpfen als "Aischgründer Karpfen" anbieten. 
Damit garantieren die Erzeuger eine gleichbleibend hohe Qualität.

Auch der Frankenkarpfen ist g.g.A.-geschützt. Im Gegensatz zum Aischgründer, der nur im Aischgrund erzeugt werden darf (genaue Defintion finden Sie hier), kann der Frankenkarpfen in ganz Franken erzeugt werden. Weitere Info hier.

"Aischgründer Karpfen" europaweit geschützt

 

 

 

News

Neue Infos zur Naturschutz-Fachkartierung  (17.04.25)


Aischgründer Karpfen-königin gesucht (10.03.25)


Teichbau-Empfehlungen (31.12.24)


Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden  (24.10.24)


Infos zum (nicht mehr so seltenen) Silberreiher (26.09.24)


Fischereifond EMFAF  (15.07.24)


Infos zu AHL (Animal Health Law)  (12.11.23)


(Karpfen-)Gaststätten und Fischgeschäfte


Erzeuger "Aischgründer Karpfen g.g.A." werden


Karpfenrezepte


Besucherzähler Homepage