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Etikettierungsvorgaben

Wenn Sie Aischgründer-Karpfen-Produkte und/ oder Frankenkarpfen-Produkte vermarkten, sind Etikettierungsvorschriften einzuhalten.
Das entsprechende Informationsblatt können Sie hier herunterladen.

Kennzeichnung/ Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse/Lebensmittel (g.U./ g.g.A.)

Wird ein Erzeugnis aus der EU unter einer geografischen Angabe vermarktet:
•        müssen der eingetragene Name und das Unionszeichen im selben Sichtfeld erscheinen
•        können die Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „geschützte geografische Angabe“ erscheinen
•        können die Abkürzungen „g.U.“ bzw. „g.g.A.“ verwendet werden

NEU: Angabe des verantwortlichen Erzeugers oder Wirtschaftsbeteiligten (VO 2024/1143, Artikel 37):
Ab dem 14.05.2026 muss zusätzlich zum eingetragenen Namen und dem Unionszeichen auch der Name des verantwortlichen Erzeugers oder Wirtschaftsbeteiligten im selben Sichtfeld erscheinen.

Hier finden Sie die gesamten Vorgaben.


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1. September: Eröffnung der Karpfensaison in Höchstadt


3. September: Eröffnung der Bayerischen Karpfensaison im Aischgrund


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