Vorläufige Ausgangsbeschränkung 21.03.2020
Sehr geehrte Teichwirtinnen und Teichwirte,
der folgende Beitrag betrifft zunächst zwar nur Bayern, wird aber sicher für alle interessant sein, da bei der Ausweitung der Maßnahmen in weiteren Bundesländern die vorschriften ähnlich sein dürften und sicher auch ähnlich interpretiert werden.
in Ergänzung zu dem letzten Hinweis, hier für Bayern die offizielle Lesart der Allgemeinverfügung, sprich „Vorläufige Ausgangsbeschränkung“
… 4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
… 5. Triftige Gründe sind insbesonders
…h) Handlungen zur Versorgung von Tieren…
den gesamten Text finden Sie im Anhang.
Verlautbarung:
Fischbesatzmaßnahmen fallen aus unserer Sicht unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Allerdings sollte es auf das notwendigste Maß reduziert und eventuell erst nach den zwei Wochen durchgeführt werden, ebenso wie weitere Hegemaßnahmen.
Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:
- die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten und nicht von den Vereinsmitgliedern abgeholt werden sollen (mehrere Personen aus unterschiedlichen Familien kommen sonst in einem Auto zusammen).
- beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen)
- Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.)
- eine kurze schriftliche Anweisung des Vorstands zu den gebotenen Verhaltensregeln der Mitglieder erfolgt
- aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und Anschluss fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hecht
Stv. Pressesprecher
presse@stmelf.bayern.de
(letzter satz der mail aus dem Staatsministerium BStMELF: „Sie sehen die Staatsregierung kümmert sich auch um die Fische 😉“
Für diese Infos möchte ich mich hier ausdrücklich bei den Verantwortlichen bedanken, wir konnten in der Tat im BStMELF unsere Sorgen vorbringen, wurden ernst genommen, und die Antworten erfolgten umgehend!
Hier gehts zur Allgemeinverfügung: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/

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