Aktuelle Informationen für Teichwirte, die von Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen sind Stand 07.12.2020
Aktuelle Informationen für Teichwirte, die von Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen sind Stand 07.12.2020 |
Eine wichtige Mitteilung für alle Teichwirte, die am KULAP-Programm „B58 – Extensive Teichwirtschaft“ teilnehmen Stand 24.04.2020 |
Europäische Hilfen für Fischereibetriebe beschlossen Stand 20.04.2020 |
Informationen zur aktuellen Corona-Krise betreffend KuLaP und Soforthilfe |
Regelungen zur Fischerei und Teichwirtschaft im Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie Stand 27.03.2010 |
Vorläufige Ausgangsbeschränkung 21.03.2020 Sehr geehrte Teichwirtinnen und Teichwirte, der folgende Beitrag betrifft zunächst zwar nur Bayern, wird aber sicher für alle interessant sein, da bei der Ausweitung der Maßnahmen in weiteren Bundesländern die vorschriften ähnlich sein dürften und sicher auch ähnlich interpretiert werden. in Ergänzung zu dem letzten Hinweis, hier für Bayern die offizielle Lesart der Allgemeinverfügung, sprich „Vorläufige Ausgangsbeschränkung“ … 4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. … 5. Triftige Gründe sind insbesonders …h) Handlungen zur Versorgung von Tieren… den gesamten Text finden Sie im Anhang. Verlautbarung: Fischbesatzmaßnahmen fallen aus unserer Sicht unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Allerdings sollte es auf das notwendigste Maß reduziert und eventuell erst nach den zwei Wochen durchgeführt werden, ebenso wie weitere Hegemaßnahmen. Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:
Mit freundlichen Grüßen Martin Hecht Stv. Pressesprecher (letzter satz der mail aus dem Staatsministerium BStMELF: „Sie sehen die Staatsregierung kümmert sich auch um die Fische 😉“ Für diese Infos möchte ich mich hier ausdrücklich bei den Verantwortlichen bedanken, wir konnten in der Tat im BStMELF unsere Sorgen vorbringen, wurden ernst genommen, und die Antworten erfolgten umgehend! Hier gehts zur Allgemeinverfügung: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/ |
Betreff: CORONA-Soforthilfe des bayerischen StMWi für Betriebe mit Liquiditätsengpässen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des CORONA-Virus hat das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) kurzfristig ein Soforthilfe-Paket für Betriebe eingerichtet, die durch die Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und dadurch in Liquiditätsengpässe geraten. Sofern Ihr Fischereibetrieb durch die Corona-Situation in eine solche Lage gerät oder bereits geraten ist, empfehlen wir Ihnen diese Hilfestellung zu beanspruchen. Nähere Infos zur Höhe der finanziellen Hilfe, Antragsformular, Verfahrensablauf sowie eine Übersicht der jeweils zuständigen Behörden können Sie unter beigefügtem Link abrufen: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben im Falle eines Antrages lt. Mitteilung des StMWi einer eidesstattlichen Erklärung gleichgesetzt sind. Bitte leiten Sie diese Informationen auch an Ihre Berufskolleg:innen weiter. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne, wenngleich in Anbetracht der augenblicklichen Lage eingeschränkt, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.V. Johannes Schnell (Dipl. Ing.) Leiter Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz) |
COVID-19 Virus – Bewirtschaftungsmaßnahmen und Fischereisaison 18.03.2020 Sehr geehrte Fischerinnen und Fischer, aus gegebenem Anlass und aufgrund der derzeitigen Beschränkungen gibt der LFV Bayern den Bezirksverbänden, Berufsfischern und Einzelmitgliedern folgende Hinweise:
Mit freundlichen Grüßen Dr. Sebastian Hanfland Geschäftsführer |