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Aischgründer Karpfen

 Das ist er, um den sich bei uns im Aischgrund alles dreht:

Er hat jetzt auch eine eigene Internetseite, klicken Sie hier, um sie aufzurufen.

Fast 10 Jahre hat es gedauert, nun ist es amtlich: Neben dem fränkischen Karpfen im Allgemeinen ist nun auch der Karpfen aus dem fränkischen Aischgrund europaweit geschützt.

Es heißt jetzt "Aischgründer Karpfen g.g.A."  (geographisch geschütze Angabe). Da es immer wieder vorkommt, dass andere Herkünfte als Aischgründer Karpfen angeboten werden, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser Missbrauch kann jetzt besser verfolgt und abgestraft werden.

Nur wer sich verpflichtet, die vorgegebenen Auflagen einzuhalten, darf "Aischgründer Karpfen g.g.A." verkaufen und nur wer bei solchen Erzeugern einkauft, darf seine Karpfen als "Aischgründer Karpfen" anbieten. 
Damit garantieren die Erzeuger eine gleichbleibend hohe Qualität.

"Aischgründer Karpfen" europaweit geschützt

 

 

 

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Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden  (24.10.24)


Gebietsversammlungen 2024 (05.10.24)


Teichwirtschaftliches Fortbildungsprogramm 2025 (05.10.24)


Infos zum (nicht mehr so seltenen) Silberreiher (26.09.24)


Aktuelles zum Fischereifond EMFAF  (15.07.24)


Infos zur Naturschutz-Fachkartierung  (31.05.24)


Infos zu AHL (Animal Health Law)  (12.11.23)


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