EMFAF-Förderung
Liebe Teichwirtinnen und Teichwirte,
momentan organisiert die EU ihre Fördergelder neu und es ist keineswegs sicher, dass nach dem Ende der Förderperiode (am 30.06.2029) wieder Fördergelder für die Teichwirtschaft bereitgestellt werden.
Falls Sie also planen, Ihren Teich sanieren zu lassen (Ausbaggern, Weiherdamm, Mönch erneuern etc...) oder Anschaffungen für Ihre Teichwirtschaft planen (z.B. Belüfter, Transportkübel- oder Anhänger, Netze etc...), zögern Sie nicht, sich zeitnah bei mir zu melden (Kontaktdaten s. unten) und sich über die Förderungen beraten zu lassen. Gefördert werden meist 50% der Nettoanschaffungssumme (bei Antragstellern unter 40 Jahren sogar 60%).
Zwar hört sich der Zeitraum bis 30.06.2029 lang an, aber die Antragstellung ist oft zäh und dauert einige Monate und die Maßnahme muss bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und abgerechnet sein!
Deshalb auch der Appell an alle Teichwirte, mit denen ich bereits im Kontakt stehe: warten Sie nicht zu lange mit dem Ausfüllen der nötigen Formulare, holen Sie Ihre Wunschangebote ein und lassen Sie uns gemeinsam die Antragstellung weiterverfolgen.
Falls Ihr Antrag schon genehmigt wurde, setzen Sie bitte Ihre Maßnahmen um und lassen Sie uns gemeinsam den Zahlungsantrag stellen, damit die für Sie reservierten Fördergelder am Ende nicht verfallen.
Ich freue mich sehr von Ihnen/ Euch zu hören: Angela Nusser Tel.: 01573 / 3233080 Mail angelanusser@googlemail.com
Die Anträge können ausschließlich im elektronischen Verfahren über iBALIS gestellt werden. Alle notwendigen, ergänzenden Anlagen zum Zahlungsantrag (Verwendungsnachweis) stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://s.bayern.de/emfaf zum Herunterladen bereit. Die Vorlagen können auf dem PC ausgefüllt und als Anlage direkt in iBALIS hochgeladen werden.
Fischerei-Förder-Fonds Eine Einführung in die Details finden Sie in diesen beiden Dateien:
EMFAF Teil 1 EMFAF Teil 2 
Die Förderunterlagen und weitere Informationen zum EMFAF im Förderwegweiser des StMELF finden Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/europaeischer-meeres-fischerei-und/index.html
Die Antragstellung ist nur noch online möglich!
EMFAF-Anträge Teichwirte können Anträge zur Förderung ihrer Investitionen im Rahmen des EMFAF-Programms an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen.
Hierbei gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Anträge können grundsätzlich nur noch online über iBALIS (www.ibalis.bayern.de) gestellt werden.
Dazu benötigt jeder Antragsteller eine landwirtschaftliche Betriebsnummer und den Zugang zu iBALIS.
- Jeder Antrag muss vor der endgültigen Antragsstellung an die Fischereifachberatung bzw. an die Untere Naturschutzbehörde geleitet werden. Die Stellungnahme muss zusammen mit dem Antrag online eingereicht werden.
Die Teichgenossenschaft Aischgrund e.G. ist Antragsdienstleister und bietet ihren Mitgliedern Unterstützung bei der Antragstellung an. Hier vor allem:
Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare
Teichwirte, die diesen Service nutzen möchten, müssen folgendes beachten:
- Erteilung einer Vollmacht, dass die TG Aischgrund für den TW Zugang zum iBALIS erhält
- Für Formulare/ Stellungnahmen etc muss der TW mit seiner Adresse/ Betriebsnummer eingetragen sein und unterschreiben
- Verantwortlich für alle Angaben (auch subventionsrechtlich) ist der TW
- Für die Beratung und Unterstützung verlangt die TG pro Antrag einen leistungsbezogenen Beitrag von 3% (Nichtmitglieder 4%) des genehmigten Förderbetrags fällig mit der Auszahlung, maximal jedoch 400 EUR (Nichtmitglieder 500 EUR).
Wird über die TG kein Antrag gestellt oder der Antrag zurückgezogen, stellt die TG eine Rechnung über den geleisteten Aufwand.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Angela Nusser Mobil 0157/33233082 gern auch über WhatsApp
Nähere Angaben/Infos/Merkblätter und Formulare finden Sie unter https://s.bayern.de/emfaf
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