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EMFAF-Förderung

Achtung:
ab sofort können in iBALIS unter www.ibalis.bayern.de Anträge auf Auszahlung im Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für bewilligte Anträge gestellt werden.

Die Anträge können ausschließlich im elektronischen Verfahren über iBALIS gestellt werden. Alle notwendigen, ergänzenden Anlagen zum Zahlungsantrag (Verwendungsnachweis) stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://s.bayern.de/emfaf zum Herunterladen bereit. Die Vorlagen können auf dem PC ausgefüllt und als Anlage direkt in iBALIS hochgeladen werden.

 

Fischerei-Förder-Fonds

Eine Einführung in die Details finden Sie in diesen beiden Dateien:

EMFAF Teil 1               EMFAF Teil 2  

 

Die Förderunterlagen und weitere Informationen zum EMFAF im Förderwegweiser des StMELF finden Sie hier:

https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/europaeischer-meeres-fischerei-und/index.html

Die Antragstellung ist nur noch online möglich!

EMFAF-Anträge

Seit kurzem können Teichwirte Anträge zur Förderung ihrer Investitionen im Rahmen des EMFAF-Programms an
das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen.

Hierbei gibt es ein paar Dinge zu beachten:

  • Anträge können grundsätzlich nur noch online über iBALIS (www.ibalis.bayern.de) gestellt werden.
    Dazu benötigt jeder Antragsteller eine landwirtschaftliche Betriebsnummer und den Zugang zu iBALIS.
  • Jeder Antrag muss vor der endgültigen Antragsstellung an die Fischereifachberatung bzw. an die Untere Naturschutzbehörde geleitet werden. Die Stellungnahme muss zusammen mit dem Antrag online eingereicht werden.


Die Teichgenossenschaft Aischgrund e.G. ist Antragsdienstleister und bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Antragstellung an. Hier vor allem:

 Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare

Teichwirte, die diesen Service nutzen möchten, müssen folgendes beachten:

  • Erteilung einer Vollmacht, dass die TG Aischgrund für den TW Zugang zum iBALIS erhält
  • Für Formulare/ Stellungnahmen etc muss der TW mit seiner Adresse/ Betriebsnummer eingetragen sein und unterschreiben
  • Verantwortlich für alle Angaben (auch subventionsrechtlich) ist der TW
  • Für die Beratung und Unterstützung verlangt die TG pro Antrag einen leistungsbezogenen Beitrag von 3% (Nichtmitglieder 4%) des genehmigten Förderbetrags fällig mit der Auszahlung, maximal jedoch 400 EUR

 Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

 Annja Herrmann

Mo-Do zwischen 16 und 18 Uhr
Handynummer:  0177 7630923

Nähere Angaben/Infos/Merkblätter und Formulare finden Sie unter https://s.bayern.de/emfaf

 

 

News

 

Aktuelles zum Fischereifond EMFAF  (15.07.24)


Vorstandsinfo: Naturschutz-Fachkartierung  (31.05.24)


Infos zu AHL (Animal Health Law)  (12.11.23)


(Karpfen-)Gaststätten und Fischgeschäfte


Erzeuger "Aischgründer Karpfen g.g.A." werden


Karpfenrezepte