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Infoveranstaltung der TG zu KULAP/VNP und EMFF-Krisenbeihilfe
Termin: Freitag 10.02.2023 17.00 Uhr Ort: Lehrsaal der Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft in Höchstadt/Aisch, Greiendorfer Weg 8
Wichtige Informationen zu KULAP/VNP und EMFF-Krisenbeihilfe
Wir freuen uns, dass wir Ihnen zwei sehr gute Neuigkeiten mitteilen können:
1. KULAP und VNP mit Verpflichtungsbeginn 2023 kann ab heute bis 23.02.2023 beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.
Siehe Förderwegweiser „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php bzw.m_kulap_k76_k77_teichwirtschaft.pdf
Das neue KULAP-Programm „Extensive Teichwirtschaft“ (Maßnahme K76/K77) weist gegenüber dem bisherigen Programm folgende Neuerungen auf:
- Etliche Vereinfachungen
- Aufteilung in zwei bayerische Regionen entfällt
- Keine Besatzobergrenze sondern Ertragsobergrenze (1.200 kg/ha)
- Neben K2 und K3 werden auch K1 und KV gefördert
- Vereinfachungen beim Futtereinsatz
- Leichte Anhebung der Fördersumme auf 380 €/ha
zusätzlich Kleinflächenzuschlag (≤ 0,5 ha): 60 €/ha
- Zusätzlicher Förderbaustein für ökologische Komponente „Amphibienschutz“ mit längerer Bespannung von Mitte Januar bis Ende August: 90 €/ha
- Kombination mit Förderung für Öko-Teichwirtschaft (im EMFAF, Antragstellung vermutlich ab März/April 2023) möglich
2. Im EMFF können Aquakulturbetriebe ab heute bis 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen.
Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.
Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhard Reiter Ministerialrat Referat L4 (Fischerei und Fischwirtschaft) Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Telefon +49 (89) 2182-2450 Telefax +49 (89) 2182-2711 reinhard.reiter@stmelf.bayern.de www.stmelf.bayern.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte machen Sie Teichwirte bzw. Ihre Mitglieder mit noch laufenden Förderanträgen darauf aufmerksam, dass die bewilligten Zuschüsse so schnell wie möglich abgerechnet werden!
Sofern die bewilligten Investitionen bereits getätigt wurden, sollte der Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen umgehend bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle EU-Mittel so wie geplant bis zum Ende des EMFF-Programms zur Verfügung stehen.
Antragsteller, die ihr Vorhaben trotz einer Bewilligung nicht umsetzen werden, sollen außerdem die Bewilligungsbehörde entsprechend informieren, damit nicht unnötig Fördermittel blockiert werden.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Bader Referat L4 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Telefon +49 (89) 2182-2313 gabriele.bader@stmelf.bayern.de www.stmelf.bayern.de
Aktuelle Allgemeinverfügung Graureiher
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch für heuer haben wir wieder eine Allgemeinverfügung für die Jagd auf Graureiher vom 01.09. bis 15.09.2022 erlassen. Diese finden sie im Anhang.
Bitte unbedingt auch wieder an die Meldungen denken. (siehe Punkt 2 und 3 der Verfügung)
Mit freundlichen Grüßen
Laura Rost
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Fischotterberater für Franken
Der Fischotter breitet sich rasch auch in den Karpfengebieten Nordbayerns aus. Innerhalb weniger Jahre hat er die Karpfenregionen der Oberpfalz und mittlerweile auch weite Teile Oberfrankens besiedelt. Seit ein bis zwei Jahren gibt es zunehmend Hinweise auch auf das Vorkommen in Unterfranken und in Mittelfranken. Es wird mit einer raschen Ausbreitung gerechnet. Die Verluste in der Karpfenteichwirtschaft sind verheerend. Neben den drei Fischotterberatern in Niederbayern und der Oberpfalz wird daher nun im Fischottermanagement des Freistaates Bayern, welches am LfL- Institut für Agrarökologie in Freising angesiedelt ist, für Franken ein weitererFischotterberater eingestellt.
Für Franken zuständig ist Fischwirtschaftsmeister Alexander Krappmann. Er ist selbst Teichwirt in Oberfranken und kennt die Probleme aus eigener Erfahrung. Sein Dienstsitz ist ab Januar 2022 am LfL-Institut für Fischerei, Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft in Höchstadt. Er ist erreichbar unter Alexander.Krappmann@lfl.bayern.de bzw. unter der Telefonnummer der Außenstelle (08161 8640 6200).

Bild: Der neue Otterberater für Franken, Alexander Krappmann (Mitte), hat seinen neuen Dienstsitz in Höchstadt an der Aisch bezogen. Er wurde dabei von Dr. Martin Oberle (LfL Höchstadt, links), den Fischotterberatern Peter Ertl und Alexander Horn (2. und 4. v. links) sowie dem an der LfL für das bayernweite Ottermanagement zuständigen Dr. Christian Wagner (4. v. links) empfangen.
Wildtierkameras
Die TG Aischgrund hat mehrere Wildtierkameras angeschafft, um vor allem das Auftreten von Prädatoren zu dokumentieren.
Mitglieder der TG können diese Kameras ausleihen. Als Leihdauer sind 3 Wochen angedacht, als Kosten fällt nur der Preis für die Batterien an.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Tel.: 09193/5012085
Das ist unsere amtierende Aischgründer Karpfenkönigin: Svenja I

Die richtige Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen nach Marktrechtordnung und Fischetikettiervorschriften
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte www.lfl.bayern.de/iem und die Detailinformationen unter
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