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Infos zur Corona-Situation
Hier versuchen wir, Sie auf dem Laufenden zu halten. Teilweise gibt es täglich neue Informationen.
Allgemeine Informationen für die Teichbauern finden Sie hier.
Informationen für die Karpfenteichwirtschaft
Hier der aktuelle Stand (03.11.2020) als pdf-Datei Leitlinien zum Abfischen.
Es kann aber jederzeit Änderungen geben. Informieren Sie sich bitte immer wieder.
Hier noch das Merkblatt zum Umgang mit dem Coronavirus vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Bitte beachten Sie im eigenen Interesse die dort aufgeführten Informationen.
Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen für Teichwirte, die von Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen sind Stand 07.12.2020
Hier finden Sie die Mail vom Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als pdf
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Eine wichtige Mitteilung für alle Teichwirte, die am KULAP-Programm „B58 – Extensive Teichwirtschaft“ teilnehmen Stand 24.04.2020
Hier finden Sie die Mail vom Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als pdf
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Regelungen zur Fischerei und Teichwirtschaft im Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie Stand 27.03.2010
Hier finden Sie die Mail vom Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als pdf
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Vorläufige Ausgangsbeschränkung 21.03.2020
Sehr geehrte Teichwirtinnen und Teichwirte,
der folgende Beitrag betrifft zunächst zwar nur Bayern, wird aber sicher für alle interessant sein, da bei der Ausweitung der Maßnahmen in weiteren Bundesländern die vorschriften ähnlich sein dürften und sicher auch ähnlich interpretiert werden.
in Ergänzung zu dem letzten Hinweis, hier für Bayern die offizielle Lesart der Allgemeinverfügung, sprich „Vorläufige Ausgangsbeschränkung“
… 4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
… 5. Triftige Gründe sind insbesonders
…h) Handlungen zur Versorgung von Tieren…
den gesamten Text finden Sie im Anhang.
Verlautbarung:
Fischbesatzmaßnahmen fallen aus unserer Sicht unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Allerdings sollte es auf das notwendigste Maß reduziert und eventuell erst nach den zwei Wochen durchgeführt werden, ebenso wie weitere Hegemaßnahmen.
Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:
- die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten und nicht von den Vereinsmitgliedern abgeholt werden sollen (mehrere Personen aus unterschiedlichen Familien kommen sonst in einem Auto zusammen).
- beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen)
- Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.)
- eine kurze schriftliche Anweisung des Vorstands zu den gebotenen Verhaltensregeln der Mitglieder erfolgt
- aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und Anschluss fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hecht
Stv. Pressesprecher
presse@stmelf.bayern.de
(letzter satz der mail aus dem Staatsministerium BStMELF: „Sie sehen die Staatsregierung kümmert sich auch um die Fische 😉“
Für diese Infos möchte ich mich hier ausdrücklich bei den Verantwortlichen bedanken, wir konnten in der Tat im BStMELF unsere Sorgen vorbringen, wurden ernst genommen, und die Antworten erfolgten umgehend!
Hier gehts zur Allgemeinverfügung: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/
![Logo: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales](https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/images/stmas/stmas_inet/system/logo-stmas.png)
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Betreff: CORONA-Soforthilfe des bayerischen StMWi für Betriebe mit Liquiditätsengpässen 20.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des CORONA-Virus hat das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) kurzfristig ein Soforthilfe-Paket für Betriebe eingerichtet, die durch die Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und dadurch in Liquiditätsengpässe geraten.
Sofern Ihr Fischereibetrieb durch die Corona-Situation in eine solche Lage gerät oder bereits geraten ist, empfehlen wir Ihnen diese Hilfestellung zu beanspruchen.
Nähere Infos zur Höhe der finanziellen Hilfe, Antragsformular, Verfahrensablauf sowie eine Übersicht der jeweils zuständigen Behörden können Sie unter beigefügtem Link abrufen:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben im Falle eines Antrages lt. Mitteilung des StMWi einer eidesstattlichen Erklärung gleichgesetzt sind.
Bitte leiten Sie diese Informationen auch an Ihre Berufskolleg:innen weiter.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne, wenngleich in Anbetracht der augenblicklichen Lage eingeschränkt, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Johannes Schnell (Dipl. Ing.)
Leiter Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz) Landesfischereiverband Bayern e.V. Mittenheimer Str. 4 85764 Oberschleißheim Telefon +49 (0)89 64272627 Fax +49 (0)89 64272666
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COVID-19 Virus – Bewirtschaftungsmaßnahmen und Fischereisaison 18.03.2020
Sehr geehrte Fischerinnen und Fischer,
aus gegebenem Anlass und aufgrund der derzeitigen Beschränkungen gibt der LFV Bayern den Bezirksverbänden, Berufsfischern und Einzelmitgliedern folgende Hinweise:
- Aufgrund von Unklarheiten, ob das Fischen von den aktuellen Beschränkungen umfasst ist, ersuchen wir Sie die regelmäßigen und aktuellen Hinweise und Anordnungen hinsichtlich Coronavirus zu beachten. Einschränkungen dienen Ihrer und der Sicherheit anderer Personen.
- Jegliche Veranstaltungen, darunter fallen auch Versammlungen, Königs- und Hegefischen, Ramadama-Aktionen, Fortbildungsmaßnahmen sind derzeit untersagt.
- Die Bewirtschaftung von freien Gewässern und Teichen ist hiervon nicht betroffen. Fische in Teichanlagen müssen gefüttert und die Teiche gepflegt werden.
- Fischbesatzmaßnahmen sind nach dem jetzigen Kenntnisstand zulässig. Zum einen kann man im Sinne der Hege Frühjahrsbesatzmaßnahmen nicht einfach in den Herbst verschieben. Zum anderen sind die meisten Teichanlagen voll und viele Teiche müssen im März/ April abgefischt werden, damit die Brut und die Setzlinge vom Bruthaus in die freiwerdenden Teiche gesetzt werden können. Ein „Überquellen“ der Anlagen muss vermieden werden, da andernfalls Krankheitsausbrüche unvermeidlich sind.
- Das Fischen mit der Handangel ist nach derzeitiger Einschätzung im Sinne einer nachhaltigen Hege zulässig. Sollte sich diese Einschätzung ändern, werden wir Sie entsprechend informieren. Achten Sie allerdings streng auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Anglern.
- Da damit gerechnet werden muss, dass sich die Vorgaben täglich ändern, bitten wir darum, dass sie sich auf dem aktuellen Stand halten. Der LFV Bayern ist bemüht, Sie stets aktuell zu Informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sebastian Hanfland
Geschäftsführer
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